Psychotherapie auf Krankenschein

Kostenlose Psychotherapie in Salzburg für Menschen mit geringem Einkommen.

Im Salzburg gibt es bei eingetragenen Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen kostenlose Therapieplätze, wenn Menschen ein geringes Einkommen haben, d.h. wirtschaftlich schwach sind. Versicherte der ÖGK, die ihren Hauptwohnsitz im Bundesland Salzburg haben und die Kriterien für die Rezeptgebührenbefreiung erfüllen, können Psychotherapie als Sachleistung in Anspruch nehmen und haben dann überhaupt keinen Selbstbehalt mehr. Für einen kostenlosen Therapieplatz müssen Sie zusammen mit Ihrem/Ihrer Therapeuten/Therapeutin einen Antrag bei der Krankenversicherung stellen.

Therapieplätze für Menschen mit geringem Einkommen werden nach Antragstellung von der ÖGK voll finanziert – ohne Selbstbehalt. Versicherte der SVS und BVAEB haben einen Selbstbehalt:

  • BVAEB: 10%
  • SVS: 20%

Versicherte der BVAEB müssen die 10% an Selbstbehalt und Versicherte der SVS die 20% Selbstbehalt direkt an die Vertragstherapeutin/ den Vertragstherapeuten bezahlen. Diese Kostenbeteiligung ist im Gesetz verankert.

Kriterien:

  • wirtschaftlich schwach (d.h. wer auch von Rezeptgebühren befreit ist)
  • Versicherte der ÖGK, SVS und BVAEB
  • nur bei Hauptwohnsitz im Bundesland Salzburg
  • ein Antrag ist notwendig

Wirtschaftlich schwache Personen

Wer bei der ÖGK Salzburg, der BVAEB Salzburg oder der SVS Salzburg versichert ist und seinen Hauptwohnsitz im Bundesland Salzburg hat, der kann Einzelpsychotherapie als Sachleistung (mit Ausgleichszahlungen aus Landesmitteln und ohne Kostenbeteiligung) in Anspruch nehmen. Den Berechnungen liegt das Nettoeinkommen bei der Rezeptgebührenbefreiung zugrunde.

Die Richtwerte

Das monatliche Nettoeinkommen darf  folgende Richtwerte nicht übersteigen (status 2023):

    • Alleinstehende Menschen: 1.110,26 Euro 
    • Alleinstehende Personen mit einem erhöhtem Medikamentenbedarf: 1.276,80 Euro
    • Ehepaare bzw. Lebensgemeinschaften/Partnerschaften: 1.751,56 Euro
    • Ehepaare bzw. Lebensgemeinschaften/Partnerschaften mit erhöhtem Medikamentenbedarf: 2.014,29 Euro
    • Richtwerterhöhung pro mitversichertes Kind: 171,31 Euro

Wichtig: Dem Einkommen der versicherten Person wird das Einkommen der Ehegattin/des Ehegatten oder des/der Lebenspartners*/Lebenspartnerin* hinzugerechnet. Auch Einkommen von anderen Personen, die im selben Haushalt leben, werden mit 12,5 Prozent berücksichtigt.

Kostenlose Psychotherapie für Zivildiener, AsylwerberInnen usw.

Folgende Personengruppen sind zudem von der Rezeptgebühr automatisch befreit und haben daher Anspruch auf eine kostenlose Psychotherapie:

  • Zivildiener
  • Menschen, die eine Ausgleichszulage beziehen
  • Menschen, die eine Ausgleichszulage beziehen
  • Personen, die Sozialhilfe beziehen und krankenversichert sind
  • Asylwerberinnen und Asylwerber
  • Selbstversicherte Personen, die ein behindertes Kindes pflegen
  • Menschen, die ein freiwilliges Sozialjahr bzw. ein freiwilliges Umweltschutzjahr machen
  • Personen, die der ÖGK nach dem Kriegsopferversorgungsgesetz, Heeresversorgungsgesetz bzw. dem Opferfürsorgegesetz zugeteilt sind

Der Antrag bei den Versicherungen

Die Prüfung des geringen Einkommens erfolgt bei Versicherten der ÖGK nach Stellung eines Antrages durch die ÖGK Salzburg. Wenn Sie bei der BVAEB Salzburg oder der SVS Salzburg versichert sind, müssen Sie den Antrag bei der BVAEB bzw. der SVS einreichen.

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