Psychotherapie Honorare
Eine Therapiestunde dauert 50 Minuten, das Honorar beträgt € 100,–.
Alle Kassen: Zuschuss & Direktverrechnung
Bei Vorliegen der Voraussetzungen (vorherige Bewilligung, ärztliche Bestätigung vor der zweiten Therapiestunde, Einreichung der bezahlten Honorarnote) wird von den Krankenkassen ein Kostenzuschuss geleistet (Status November 2023):
- ÖGK: 31,50 €
- SVS: 45,00 €
- BVAEB (öffentlich Bedienstete, Eisenbahn & Bergbau): 42,40 €
- KfA (Krankenfürsorgeanstalt der Stadt Salzburg): 45,00 €
Seit 01.07.2004 gibt es in Salzburg für wirtschaftlich besonders Benachteiligte die Möglichkeit zu psychotherapeutischer Behandlung, die zur Gänze von der Krankenkasse bezahlt wird. Dazu habe ich mich vertraglich zur Direktverrechnung verpflichtet mit der ÖGK: mehr…
Psychotherapie in Anspruch nehmen
Um eine Psychotherapie in Anspruch nehmen zu können, muss belegt werden, dass die Therapie notwendig ist. Dafür wird von mir ein Antragsformular an die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) übermittelt. Die ÖGK entscheidet anhand verschiedener Kriterien, ob es sich um eine Behandlung handelt, für die die Kosten übernommen werden.
Spätestens vor der 2. Psychotherapiestunde müssen Sie eine Bestätigung vom behandelnden Arzt einholen. Vorzulegen ist die Bestätigung mit der Abrechnung bzw. mit dem Antrag auf Kostenzuschuss.
Bei Einzeltherapien muss der Therapeut bzw. die Therapeutin vor der 11. Sitzung einen Antrag bei der ÖGK stellen und eine Bewilligung einholen.
Die Antragsformulare sind anonymisiert und werden von den Psychotherapeuten und -therapeutinnen im Auftrag der Patientinnen und Patienten ausgefüllt und elektronisch auf einer sicheren Datenleitung an die Österreichische Gesundheitskasse übermittelt.
Diese Seite – Psychotherapeut Salzburg alle Kassen: Refundierung & Honorar & Kosten– ist aktualisiert am 22/11/2023.